Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Buchhandel (Stand: 25.05.2018)
      
      
         1 Bestellungen
2 Lieferung
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         Transportrisiko
4 Beschaffenheitsvereinbarung ohne
         Garantieübernahme
5 Gewährleistung,
         Untersuchungspflicht
6 Schadensersatz und
         Haftungsbeschränkung
7 Eigentumsvorbehalt
8
         Preise
9 Zahlung
10 Zahlungsverzug
11
         Remissionsrecht
12 Lieferadressen
13 Erfüllungsort und
         Gerichtsstand
1 Bestellungen
Bestellungen werden vom Verlag durch das
         Versenden einer Auftragsbestätigung, einer Rechnung oder der Ware angenommen. Mit der Annahme einer
         Lieferung erklärt sich der Käufer mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verlages einverstanden.
         Gegenbedingungen können vom Verlag nicht akzeptiert werden. Dies gilt auch, wenn der Verlag nicht
         ausdrücklich widerspricht.
2 Lieferung
Bücher, Zeitschriften und
         andere Produkte des Verlages werden nur in fester Rechnung und auf Kosten und Gefahr des Käufers ab dem
         vom Verlag bestimmten Versandort geliefert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen
         Bestätigung des Verlages. Der Verlag behält sich eine Lieferung gegen Vorkasse vor. Liefertermine
         sind nur verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.
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            Transportrisiko
Das Transportrisiko geht mit Versenden der Ware durch den Verlag auf den
         Käufer über, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen.
         Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag
         nicht geleistet. Der Käufer muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition
         oder Bahn gegebenen Fristen bei den entsprechenden Stellen seinen Schadensfall melden.
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            Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme
4.1 Der Verlag
         gewährleistet, dass der Liefergegenstand im Moment der Übergabe an den Transportdienstleister die
         vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Diese bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien
         getroffenen konkreten Vereinbarungen über Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der
         Ware.
4.2 Es ist nicht im Sinne des Verlages - und der vorliegende Vertrag ist nicht
         darauf ausgelegt - gegenüber dem Käufer eine über die Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer
         4.1 hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu
         übernehmen.
4.3 Entsprechend Ziffer 4.2 sind Angaben in Katalogen, Preislisten und
         sonstiges dem Käufer vom Verlag überlassenes Informationsmaterial keinesfalls als derartige Garantien
         für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen.
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            Gewährleistung, Untersuchungspflicht
5.1 Der Käufer hat nur dann
         einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verlag, wenn er den Liefergegenstand nach Übergabe
         überprüft und dem Verlag Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der
         Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach ihrer
         Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
5.2 Mängel nur an einem Teil der
         gelieferten Ware berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass die Teillieferung für
         den Auftraggeber ohne Interesse ist. Für den Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz anstelle der
         gesamten Leistung gilt Entsprechendes.
5.3 Gewährleistungspflichtigen Mängeln
         wird der Verlag entweder durch eine für den Käufer kostenlose Mängelbeseitigung oder durch eine
         Ersatzlieferung eines mangelfreien Teiles bzw. des gesamten Liefergegenstandes
         entgegentreten.
5.4 Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und
         endgültig oder schlägt die Mängelbeseitigung bzw. die Ersatzlieferung fehl, ist sie dem
         Käufer unzumutbar oder hat der Verlag sie nach §439 Abs.3 BGB aufgrund
         unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend
         den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz (bzw. ggf.
         Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.
5.5 Die Verjährungsfrist für den
         Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der
         Ablieferung beim Käufer.
6 Schadensersatz und
            Haftungsbeschränkung
6.1 Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Regeln
         unbegrenzt auf Schadensersatz, soweit Ziffer 6.2 nicht etwas anderes vorsieht.
6.2
         Ausnahmsweise haftet der Verlag
a) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen,
         vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem
         Schuldverhältnis; im Übrigen
b) gar nicht für die leicht fahrlässige
         Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. 6.3 Dies gilt für alle
         Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen
         unerlaubter Handlung.
6.4 Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen
         zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
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            Eigentumsvorbehalt
7.1 Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt
         gem. §449 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und
         Nebenforderungen aus vorangegangenen und künftigen Lieferungen Eigentum des
         Verlages.
7.2 Im Falle der Weiterveräußerung hat sich der Käufer das ihm
         zustehende bedingte Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis
         voll bezahlt haben.
7.3 Alle Forderungen des Käufers aus Weiterverkauf der
         Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherheit ab. Der Verlag nimmt
         diese Abtretung an.
7.4 Nimmt der Käufer die aus der Weiterveräußerung
         der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis
         auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweils anerkannte periodische
         Saldo als an den Verlag abgetreten. Das gleiche gilt bezüglich des mit Beendigung des
         Kontokorrentverhältnisses entstehenden Schlusssaldos, wenn der periodische Saldo seinerseits in das
         Kontokorrent eingestellt wird. Auch diese Abtretung nimmt der Verlag hiermit an. Werden Forderungen des
         Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der
         vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen des Verlages. Der Käufer ist
         verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf
         unverzüglich mitzuteilen. Der Verlag ist berechtigt, die Abtretungen offen zu legen und Forderungen selbst
         einzuziehen. Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsbeziehung geht das
         Eigentum an der Vorbehaltsware ohne Weiteres auf den Käufer über.
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            Preise
8.1 Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei
         Eingang der Bestellung im Verlag gültig sind.
8.2 Der Käufer verpflichtet sich,
         alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten.
         Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag
         berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen. Muss der Verlag bezweifeln, dass die festen Ladenpreise
         eingehalten werden, so ist er berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen und von einer Lieferung
         abzusehen.
8.3 Die Publikationen des Krause Verlags sowie die CDs und DVDs des Verlages
         unterliegen nicht der Preisbindung. Für sie sind unverbindlich empfohlene Preise angegeben. Die auf der
         Rechnung angegebenen Preise sind verbindlich. Hat der Verlag vor Auftragseingang Preisänderungen bekannt
         gegeben, gelten die neuen Preise.
8.4 Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung
         gestellt.
8.5 Es gelten unsere üblichen Rabattstaffeln.
      
      
         
9 Zahlung
Die Bezahlung ist bei Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine
         abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen in fremden Währungen werden unter
         Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt.
         Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Die Bezahlung gilt erst nach vorbehaltloser Gutschrift des
         Scheckbetrages als erfolgt. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Käufer zu
         zahlen.
10 Zahlungsverzug
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind die gesamten
         zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges noch offenen eventuellen weiteren Forderungen des Verlages sofort
         fällig. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung
         in Verzug kommt. Der Verlag kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf die Gesamtforderung ab Eintritt
         des Verzuges berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der
         Verlag ist berechtigt, einen säumigen Käufer von der Weiterbelieferung auszuschließen und aus
         sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen, bestehende Geschäftsverbindungen zu
         lösen.
11 Remissionsrecht
Ein Remissionsrecht besteht nur bei
         Büchern mit Ausnahme der Titel des Krause Verlags. Ohne schriftliches Einverständnis des Verlages
         werden keine Rücksendungen akzeptiert. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und das Risiko der
         Rücksendung. Bei Rücksendungen behält sich der Verlag eine angemessene Bearbeitungsgebühr
         oder einen Malus bei beschädigten Titeln vor. Bitte beachten Sie hierzu auch unser Merkblatt.
12 Lieferadressen
Mit
         der Bestellung von Zeitschriften verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag bei Auftragserteilung Name und
         Anschrift des Endkunden mitzuteilen. Der Verlag verpflichtet sich, diese Angaben unter Beachtung
         datenschutzrechtlicher Vorschriften nur für verlagsinterne Zwecke zu verwenden.
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            Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen
         des Käufers ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Sitz des
         Verlages zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht Regensburg.